Auf dem Schulweg, in der Schule und bei Schulveranstaltungen sind alle Schüler im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gegen Unfall versichert.
Dabei ist zu beachten:
Jeder Unfall ist umgehend im Schulsekretariat zu melden.
Der behandelnde Arzt muss darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen Schul- bzw. Schulwegunfall handelt.
Wir bitten Sie, liebe Eltern, auch darauf zu achten, dass Ihr Kind mit einem verkehrssicheren Fahrrad zur Schule kommt, damit der Versicherungsschutz durch den GUV (Gemeindeunfallversicherungsverband) gewährleistet ist.